Stammtisch.abend (2G)

Titel: 
Stammtisch.abend (2G)
Mittwoch, 23. Februar 2022 - 19:30 bis 21:00

Zusammensitzen und über Gott und unseren Auftrag in der Welt reden

Eine/r ist vorbereitet und gibt für ca. 10 Minuten einen thematischen Impuls der in irgendeiner Art und Weise unser Christsein tangiert. Anschließend gemeinsamer Austausch und Diskussion für ca. 45 Minuten. Anschließend zwangsloses Beisammensein... Gegen 21:00 Uhr endet der Abend. Getränke und Knabber gibt es – wie in jeder Kneipe – den ganzen Abend an der Theke. 

Ein typischer Stammtischabend findet immer am letzten Mittwoch des Monats statt und sieht wie folgt aus: Alle, die am Stammtisch sitzen, stellen sich kurz vor (Name, Hobby/Beruf und Zahnbürstenfarbe). Festgelegte Gesprächsthemen wird es in den ersten Monaten geben. Im Laufe der weiteren Abende wird die zukünftige Form und Themenwahl gemeinsam beschlossen. 

Morgen im Jahr 1943 starb Helene Stöcker. Sie war eine deutsche Frauenrechtlerin, Sexualreformerin, Pazifistin und Publizistin. Sie gründete den Bund für Mutterschutz und Sexualreform. Stöcker plädierte für Geburtenregelung und für die Straffreiheit der Homosexualität.

Nehmen wir ihr - in manchen Kreisen belächeltes und als bedrohlich wahrgenommenes - Engagement zum Anlass um über "geschlechtergerechte Sprache" zu sprechen.

Gendern, nice to habe oder ein Menschenrecht?!

Elke Heidenreich, Heinz Rudolf Kunze, Dieter Hallervorden und jetzt auch  Jürgen von der Lippe wettern gegen das Gendern. Es gab eine Zeit, da reichte es in der Anrede zu sagen, „Liebe Brüder“ und die Frauen wussten sich ebenfalls angesprochen. Muss das sein? Das Bemühen um eine geschlechtergerechte Sprache, wie geht es uns damit?

Gemeinsam lernen und Kirche auf dem Campus Friedenskirche (er)leben und bauen. 

Herzliche Einladung mit der Bitte um Voranmeldung. 

Nächste Abende:

30.März um 19:30 Uhr - (Glaubens)freiheit und die Baptisten

Nach preußischem Recht konnte bei einer Taufverweigerung für den Täufling per Amtsgericht ein Vormund bestellt werden. Der brachte das Kind zur Taufe. Anschließend erhielten die Eltern das Kind zurück und die Vormundschaft war damit beendet.  Seit dem Toleranzedikt vom 30.März 1847 von Königs Friedrich Wilhelm IV. von Preußen war unter anderem der Kirchenaustritt erlaubt sowie die Zwangstaufe der Babys nicht mehr angeordnet. Im Jahr 2025 gibt es bereits 500 Jahre (Erwachsenen-)Täuferkirchen in Europa!
1848 schrieb ein Baptist in Analogie zum Kommunistischen Manifest das „Manifest des freien Urchristentums an das deutsche Volk“. Darin forderte er, dass jeder vom Recht seines Gewissens Gebrauch machen und das Recht auf Religionsfreiheit in Anspruch nehmen dürfe. Politische und religiöse Freiheit gehen für ihn Hand in Hand. Das Manifest wurde bald nach seinem Erscheinen verboten. Die darin enthaltenen Grundüberzeugungen sind heute menschenrechtliches Allgemeingut: Glaubenswahrheiten können nicht durch einen Staat durchgesetzt werden, Staat und Religion müssen getrennt sein.

27.April 2022 19:30 Uhr